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29.12.2025 - Lebensmittel
BfR aktualisiert Höchstmengenvorschläge für Jod in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Empfehlungen zu Höchstmengen für Jod in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln umfassend überarbeitet und in der Stellungnahme Nr. 065/2025 vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.
Hintergrund
Grund für die Aktualisierung ist eine weiterhin unzureichende Jodversorgung großer Teile der Bevölkerung sowie veränderte Ernährungsgewohnheiten, insbesondere der wachsende Verzicht auf Milch und Milchprodukte, die traditionell wichtige Jodlieferanten sind. Jod ist essenziell für die Bildung von Schilddrüsenhormonen, die unter anderem den Stoffwechsel, das Wachstum und die Entwicklung des Nervensystems steuern.
Neue Höchstmengenvorschläge des BfR
- Nahrungsergänzungsmittel:
Für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene empfiehlt das BfR künftig eine maximale Jodmenge von 100 µg pro Tagesverzehrempfehlung.
Für Schwangere und Stillende gilt aufgrund des höheren Bedarfs ein Höchstwert von 150 µg Jod pro Tag. - Lebensmittelanreicherung:
Eine generelle zusätzliche Jodanreicherung von Lebensmitteln bleibt weiterhin auf Speisesalz beschränkt.
Ausnahme: Pflanzliche Ersatzprodukte für Milch und Milchprodukte dürfen künftig mit bis zu 14 µg Jod pro 100 g bzw. 100 ml angereichert werden, um die Jodversorgung zu verbessern.
Bedeutung für Verbraucher und Hersteller
Die neuen Empfehlungen des BfR dienen als wissenschaftliche Grundlage für Risikomanager und Regulierungsbehörden, um sichere und ausgewogene Grenzwerte festzulegen. Sie berücksichtigen unter anderem den erhöhten Bedarf bestimmter Bevölkerungsgruppen und aktuelle Ernährungstrends. Bundesinstitut für Risikobewertung
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Quellen:
- BfR Stellungnahme Nr. 065/2025: Aktualisierung (2025): Höchstmengenvorschläge für Jod in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (BfR) Bundesinstitut für Risikobewertung
- PDF der BfR-Stellungnahme mit Details zu Jod-Höchstmengen: BfR PDF zu Höchstmengenvorschlägen Jod (19.12.2025) Bundesinstitut für Risikobewertung
