Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): chemische Dekontamination von Geflügelfleisch
03.09.2025 - Lebensmittel
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): chemische Dekontamination von Geflügelfleisch
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich mit der Fragestellung, ob eine chemische Dekontamination dabei helfen kann, Geflügelfleisch „keimarm“ zu machen, auseinandergesetzt und einen Frage-/Antwort-Katalog dazu veröffentlich.
Erkrankungen, die durch Salmonellen oder Campylobacter verursacht werden, werden vielfach auf den Verzehr von kontaminiertem Geflügelfleisch hervorgerufen. Diese Erreger besiedeln bereits die lebenden Tiere und können im Schlachtprozess auf das Fleisch übertragen werden.
Durch verschiedene Maßnahmen von der Aufzucht bis zur Schlachtung wird bereits jetzt versucht, die Belastung des Geflügelfleisches mit Krankheitserregern möglichst niedrig zu halten. Es wurde aber auch weiter geforscht, um die Strategien noch weiter zu verbessern.
Die „chemische Dekontamination“ beschreibt den Einsatz von antimikrobiellen Stoffen wie z.B. Chlordioxid oder Peroxyessigsäure, um den Keimgehalt von Salmonellen oder Campylobacter zu verringern. Solche chemischen Dekontaminationsmittel sind für Geflügelfleisch bisher in der EU nicht erlaubt. Nach Ansicht des BfR kann der Einsatz chemischer Dekontamination nur ein Teil eines Hürdenkonzepts sein und ist als alleinige Anwendung zur Gewinnung eines „keimarmen“ Lebensmittels nicht ausreichend.
Im BAV Institut führen wir Untersuchungen auf Salmonellen und Campylobacter regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse und beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Produktsicherheit. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
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