News

News

News

Zurück zur Übersicht

12.10.2017 - Lebensmittel

Die neue EU-Kontrollverordnung 2017/625 – was kommt auf die Lebensmittelunternehmen zu?

Die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und –hygiene ist in den letzten Jahren in Europa deutlich gestiegen. Der Verbraucher erwartet einerseits sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel, andererseits auch mehr Transparenz und Informationen. Deshalb wurden bereits in mehreren Ländern der EU (bisher 10 Länder) „Ampel- oder Smiley-Systeme“ eingeführt. Auch in Deutschland sind in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen entsprechende Landesgesetzte verabschiedet worden.

Damit die Lebensmittelüberwachung in der gesamten EU für diese Themen in Zukunft eine entsprechende Rechtsgrundlage hat, wurde dieses Jahr die EU-Kontrollverordnung 2017/625 erlassen. Diese gilt bereits, allerdings gibt es Übergangsregelungen, so dass sie ab dem 14.12.2019 vollständig Anwendung findet. Neben den Aspekten der Lebensmittelsicherheit und –hygiene sind weitere Schwerpunkte die Überwachung der Eigenkontrollen, der Rückverfolgbarkeit, die Gewährleistung von Transparenz und Verbraucherinformation sowie die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud). Dadurch soll das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität der Lebensmittelkette wieder hergestellt werden.

Neue Elemente der EU-Kontrollverordnung 2017/625 sind z. B.:

Bei den aufgeführten Inhalten bzw. Neuerungen handelt es sich ausschließlich um einen Teil der Inhalte der neuen Verordnung. Einen guten Überblick gibt auch der „Fragen- und Antworten-Katalog“ der EU-Kommission (ec.europa.eu).

Unberührt von der EU-Kontrollverordnung sind vorerst die anderen wichtigen EU-Verordnungen 178/2002, 852/2004, 853/2004 geblieben. Das bedeutet, die Anforderungen an Hygiene, HACCP und mikrobiologische Eigenkontrollen bleiben derzeit unverändert.

Durch die neue EU-Kontrollverordnung wird der Trend zu mehr Eigenkontrollen und Verantwortung der Lebensmittelunternehmen noch weiter verstärkt. Es werden seitens der EU die Rechtsgrundlagen geschaffen für Themen wie z. B. Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung, Gebühren für Regelkontrollen der Überwachung sowie Hygieneampel.

Umso wichtiger für Lebensmittelunternehmen wird auch künftig die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie anderer lebensmittelrechtlicher Vorgaben sein. Gerne können wir Sie bei diesen Aufgaben kompetent und praxisorientiert unterstützen. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Ihren Kundenbetreuer wenden.