News
26.03.2026 - Kosmetik
DnHexP in Sonnenschutzmitteln – ein Update
Anfang 2024 kam der in kosmetischen Mitteln bis 10% zugelassene UV-Filter Diethylamino hydroxybenzoyl hexyl benzoate (DHHB) in Verruf, da sich bei dessen Herstellungsprozess der mittlerweile verbotene Weichmacher Di-n-hexyl-phthalat (DnHexP) bilden kann.
Das CVUA Karlsruhe hat im Februar dieses Jahres seine Untersuchungsergebnisse des Jahres 2025 ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass die Verunreinigungen durch DnHexP bei Sonnenschutzprodukten, die DHHB enthalten, deutlich abgenommen haben. Produkte, die in 2023 oder früher untersucht wurden, lag der mit DnHexP belastete Anteil noch deutlich über 50%. In 2024 sank der Anteil auf 38%, während er in 2025 nur noch bei 20% aller Proben DnHexP in quantifizierbaren Mengen enthalten war.
Zurückzuführen ist dies auf die schnelle Reaktion der Hersteller, welche nachhaltig auf bessere Rohstoffqualitäten umgestellt haben und durch sukzessive Testung der verfügbaren Rohstoffe eine bestmögliche Auswahl treffen konnten.
Auch der SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) hat DHHB und insbesondere dessen Verunreinigung mit DnHexP im Juni 2025 nachbewertet und kommt zu dem Schluss, dass bei einer maximalen Einsatzkonzentration von 10% DHHB in kosmetischen Mitteln eine Verunreinigung von bis zu 260 mg/kg DnHexP im DHHB-Rohstoff gesundheitlich unbedenklich ist. Im Lichte verbesserter Herstellungsverfahren wird allerdings darauf hingewiesen, dass ein Zielwert von 1 mg/kg DnHexP als Verunreinigung in DHHB angestrebt werden muss.
Wir analysieren Ihre Rohstoffe und Endprodukte für Sie auf deren Weichmacher Gehalt, wobei DnHexP standardmäßig in unserem Spektrum enthalten ist. Sprechen Sie uns gerne an.
Quellen:
- https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=4&ID=4343&lang=DE&Pdf=No
- https://health.ec.europa.eu/publications/sccs-scientific-advice-safety-diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoate-dhhb-s83_en
