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05.05.2026 - Kosmetik

Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional) immer wieder im Safety Gate

Duftstoff Lilial (Butylphenyl Methylpropional) immer wieder im Safety Gate

Im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate finden sich immer wieder Meldungen zum Duftstoff Butylphenyl Methylpropional (Trivialname: Lilial). Diese Substanz ist seit dem Jahr 2022 zur Verwendung in Kosmetika verboten. Ein Einsatz ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nicht mehr erlaubt.

Das Einstellen von Kosmetika, die diesen Duftstoff enthalten, im europäischen Schnellwarnsystem führt zu einem Rückruf oder einer Rücknahme aus dem Markt. Für die Firmen ist dies meist mit großen Kosten und einer Rufschädigung verbunden.

Neben Lilial sind die Duftstoffe Lyral (INCI-Name: Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxyaldehyde), Atranol und Chloratranol verboten. Sie sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt. 

Wir empfehlen, Ihre Produkte im Rahmen eines Screenings auf Duftstoffe auch auf Lilial und weitere verbotene Substanzen zu testen. Dies ist vor allem beim Import von Produkten aus Drittländern sehr wichtig.

Wir prüfen auf all diese Substanzen und analysieren auch die neu regulierten Duftstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 2023/1545. 

Übrigens: Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 2023/1545 dürfen ab dem 31. Juli 2026 keine Kosmetika erstmalig in den Verkehr gebracht werden, die dieser neuen Regulierung nicht entsprechen. Für alle weiteren Produkte greift dann der 31. Juli 2028 als Stichtag. Danach dürfen keinerlei Kosmetika mehr verkauft werden, die nicht den neuen Vorgaben der Duftstoffkennzeichnung entsprechen.

 

Quellen: