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02.09.2025 - Kosmetik

Einstufung von Titandioxid (TiO2) als krebserregend „vorläufig“ nicht zulässig

Einstufung von Titandioxid (TiO2) als krebserregend „vorläufig“ nicht zulässig

Titandioxid ist ein Pigment, das als Farbstoff und vor allem als UV-Filter in kosmetischen Produkten verwendet wird und in den Anhängen der VO (EG) 1223/2009 aufgeführt ist. Aufgrund potenzieller negativer gesundheitlicher Einflüsse ist es immer wieder in der Diskussion. Im Jahr 2019 stufte die EU-Kommission es als krebserregend ein und seit 2022 ist es in Lebensmitteln verboten.

In einem aktuellen Urteil vom Anfang August nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Einstufung vorläufig zurück. Demnach darf Titandioxid vorerst nicht als „krebserregend“ bezeichnet werden. Als Begründung führt der EuGH an, dass bei der damaligen Beurteilung nicht alle verfügbaren, relevanten Punkte ausreichend berücksichtigt wurden. Gegen die Einstufung hatten Hersteller geklagt.

Quelle:

https://www.bfr.bund.de/mitteilung/eugh-einstufung-von-titandioxid-als-vermutlich-krebserzeugend-beim-einatmen-bleibt-nichtig/