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23.12.2025 -
Entwurf der 24. ATP zur CLP-Verordnung veröffentlicht
Ende 2024 wurde der Entwurf der 24. ATP (Adaptation to Technical Progress) zur Änderung der CLP-Verordnung veröffentlicht. Er enthält insgesamt 48 Einträge für Neuaufnahmen bzw. Änderungen. Dies erlangt Relevanz, wenn diese Stoffe als CMR-Stoffe (Cancerogen, Mutagen, Reproduktionstoxisch) eingestuft werden und somit verboten werden.
Für Kosmetika könnten die folgenden Stoffe betroffen sein:
- Einzelne Lithiumverbindungen
- Borate und Borathaltige Mineralien
- Kaliumbromid
- Eugenol
- Heliotropin
- Hydroxypropyl Methacrylate
- Bronopol
- Thymol
Diese ATP, die Umsetzung in die CLP-Verordnung, sowie auch eine nachgeschaltete Regulierung über die VO (EG) Nr. 1223/2009 werden frühestens 2028 relevant, auch was den Abverkauf von Produkten im Handel anbelangt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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