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03.12.2025 - Kosmetik

Erforderliche Unterlagen für die Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln

Erforderliche Unterlagen für die Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln

Die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel ist ein wesentlicher Bestandteil der Marktzulassung kosmetischer Mittel in der EU und somit auch in Deutschland. Zentrale Grundlage hierfür ist Anhang I (Teil A und B) der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Für Teil A werden für alle Kosmetika grundlegend die folgenden Unterlagen gefordert:

Teil B fordert dann Schlussfolgerungen aus den Informationen gemäß Teil A, die Angabe möglicher Warnhinweise, eine Begründung zur Sicherheit des Produkts sowie Angaben zur Qualifikation des Bewerters.

Im Jahr 2025 werden wir ca. 1.500 Sicherheitsberichte für unsere Kunden am BAV Institut erstellen.

Wir prüfen Ihre Produkte umfassend für die EU, die Schweiz und Großbritannien. Wir freuen uns, Sie regulatorisch unterstützen zu können.

Quelle: www.eur-lex.europa.eu