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07.04.2020 - Seminare / BAV Akademie

Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Der Lebensmittelverband Deutschland unterstützt die eigenverantwortliche Durchführung von Erstbelehrung nach § 43 IfSG, da durch die Corona-Pandemie haben sämtliche Gesundheitsämter die Dienste mit Personenverkehr eingestellt.

Deshalb empfehlen auch wir in dieser Situation, dass Folgebelehrungen durchgeführt werden und die Erstbelehrung gemäß § 43 IfSG zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.

Mit unseren BAV Onlineschulungen können Sie die gesetzlichen Schulungsverpflichtungen auch in der aktuellen Situation einfach und kostengünstig umsetzten.

Wir bieten

Ihre Vorteile


Nutzen Sie unsere Onlineschulungen und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in 13 Sprachen
Die Schulungsinhalte stehen Ihnen in folgenden 13 Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch,  Spanisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Kroatisch, Türkisch, Ungarisch, Arabisch, Portugiesisch und Rumänisch.

Testen Sie einfach unsere Onlineschulungen. Unsere Kunden sind damit sehr zufrieden, deshalb gewährleisten wir auch eine "Geld zurück Garantie".

Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter www.bav-onlineschulung.de.

Für Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.