09.07.2026 - Kosmetik
Erste Frist Deklarationspflicht weiterer Duftstoffe Kosmetik rückt näher
Die erste Frist betreffend erweiterter Deklarationspflicht rückt näher: der 31. Juli 2026!
Ab diesem Zeitpunkt dürfen kosmetische Mittel erstmalig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Deklaration der Duftstoffe gemäß der Vorgabe der VO (EU) Nr. 2023/1545 erfolgt. Diese Verordnung schreibt die Deklaration zusätzlicher Duftstoffkomponenten vor. Erstmals ist neben der Deklaration einzelner Substanzen auch die Angabe bestimmter Naturextrakte vorgesehen.
Wichtig hierbei ist: Die Angabe erfolgt (wie bisher auch) zusätzlich zur Angabe des Begriffs „Parfum“ in der INCI-Liste. Enthalten Naturextrakte selbst deklarationspflichtige Einzelsubstanzen, müssen sowohl der Naturextrakt als auch die Einzelsubstanz deklariert werden.
Viele Tipps und Hinweise finden Sie sich in einem Leitfaden von Cosmetics Europe, der kostenfrei abgerufen werden kann (Link siehe unten).
Der 31. Juli 2028 ist der Stichtag, bis zu dem auch bereits im Handel befindliche Produkte final nach den neuen Vorgaben gekennzeichnet werden müssen.
Wir prüfen für Sie alle Einzelsubstanzen gemäß der neuen sowie der bereits bestehenden Duftstoffregulierung – schnell und zuverlässig! Die Analytik können wir sowohl in kosmetischen Endprodukten als auch in jeglicher Art von Rohstoffen durchführen.
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