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10.03.2026 - Kosmetik
Ethanol – vorerst keine Entscheidung zu Carcinogenität und Reproduktionstoxizität
Ethanol ist eine weitverbreitete und vielverwendete Substanz mit sehr unterschiedlichem Nutzungsspektrum (alkoholische Getränke, Desinfektionsmittel, etc.). Das Biozidprodukte Komitee (BPC: Biocidal Products Committee) kam Ende Februar dieses Jahres zu dem Schluss, dass Ethanol auch weiterhin in nachfolgenden Produktgruppen eingesetzt werden darf:
Produkttyp 1: Menschliche Hygieneprodukte, wie Händedesinfektion
Produkttyp 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel ohne direkten Kontakt mit Menschen und Tieren
Produkttyp 3: Produkte im Lebens- und Futtermittelbereich
Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der carcinogenen und reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol wurde nicht getroffen. Daraus resultierend, ist vorerst keine neue Gefahreneinstufung erforderlich.
Begründet wurde dies in folgenden Punkten:
- Datenlücken im Bereich der dermalen und inhalativen Exposition
- Der Großteil der Belege für das carcinogene und reproduktionstoxische Potential basiert auf den Auswirkungen des freiwilligen Konsums alkoholhaltiger Getränke, was keine geeignete Datenbasis für die Biozidanwendung darstellt
- Studien zu relevanteren Expositionswegen werden aktuell durchgeführt, deren Ergebnisse als Schlüsselbestandteil einer weiterführenden Gefahreneinstufung betrachtet werden
Die Europäische Kommission wird die BPC Empfehlung als Anhaltspunkt für den Entwurf einer entsprechenden Durchführungsverordnung zur Genehmigung von Ethanol als Biozid für die oben genannten Produkttypen heranziehen. Bis zur finalen Entscheidung zur Genehmigung von Ethanol als biozidem Wirkstoff werden allerdings noch Monate vergehen.
Quelle:
