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10.03.2026 - Kosmetik

Ethanol – vorerst keine Entscheidung zu Carcinogenität und Reproduktionstoxizität

Ethanol – vorerst keine Entscheidung zu Carcinogenität und Reproduktionstoxizität

Ethanol ist eine weitverbreitete und vielverwendete Substanz mit sehr unterschiedlichem Nutzungsspektrum (alkoholische Getränke, Desinfektionsmittel, etc.). Das Biozidprodukte Komitee (BPC: Biocidal Products Committee) kam Ende Februar dieses Jahres zu dem Schluss, dass Ethanol auch weiterhin in nachfolgenden Produktgruppen eingesetzt werden darf:

Produkttyp 1: Menschliche Hygieneprodukte, wie Händedesinfektion

Produkttyp 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel ohne direkten Kontakt mit Menschen und Tieren

Produkttyp 3: Produkte im Lebens- und Futtermittelbereich

Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der carcinogenen und reproduktionstoxischen Eigenschaften von Ethanol wurde nicht getroffen. Daraus resultierend, ist vorerst keine neue Gefahreneinstufung erforderlich.

Begründet wurde dies in folgenden Punkten:

Die Europäische Kommission wird die BPC Empfehlung als Anhaltspunkt für den Entwurf einer entsprechenden Durchführungsverordnung zur Genehmigung von Ethanol als Biozid für die oben genannten Produkttypen heranziehen. Bis zur finalen Entscheidung zur Genehmigung von Ethanol als biozidem Wirkstoff werden allerdings noch Monate vergehen.

Quelle: