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15.01.2026 - Lebensmittel
EU-Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel ab 2026
Die Europäische Union plant, ab 2026 EU-weit verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln einzuführen. Nach Angaben der Verbraucherzentralen sollen unter anderem Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A beziehungsweise Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen reguliert werden.
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen sich darauf einstellen, dass die geplanten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der EU verbindlich werden. Ziel ist es, Überdosierungen von Vitaminen zu verhindern und die Produktsicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln zu erhöhen.
Hintergrund: Warum EU-Höchstmengen notwendig sind
Viele Nahrungsergänzungsmittel werden für gesunde Menschen angeboten, obwohl sie nicht notwendig sind, und häufig in Dosierungen, die über den empfohlenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe liegen. Eine langfristige übermäßige Zufuhr bestimmter Vitamine wie Vitamin D, Vitamin B6 oder Folsäure kann gesundheitliche Risiken bergen.
Bisher gibt es innerhalb der EU keine einheitlichen gesetzlichen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe. Stattdessen bestehen unterschiedliche nationale Vorgaben, die teilweise stark voneinander abweichen. Dies sorgt sowohl bei Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln als auch bei Verbrauchern für Unsicherheiten.
Einheitliche EU-Regelung stärkt Verbraucherschutz
Mit der geplanten Harmonisierung sollen einheitliche EU-Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel geschaffen und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Die neuen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe sollen ein einheitliches Sicherheitsniveau im europäischen Binnenmarkt gewährleisten. Konkrete Werte für einzelne Vitamine wie Vitamin A, Vitamin E oder Eisen liegen bislang noch nicht vor.
Unterstützung für Hersteller durch BAV Institut und Tentamus
BAV Institut und die Tentamus Labore unterstützen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit umfassender Analytik von Vitaminen und Mineralstoffen, Nährwertbestimmungen sowie Beratung zur rechtskonformen Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln. Damit tragen wir dazu bei, die Produktsicherheit zu gewährleisten und regulatorische Anforderungen – einschließlich der kommenden EU-Höchstmengen – zuverlässig umzusetzen.
Quellen:
