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23.03.2026 - Lebensmittel

EU-Kommission aktualisiert Leitfaden zu Listerien in verzehrfertigen Lebensmitteln

EU-Kommission aktualisiert Leitfaden zu Listerien in verzehrfertigen Lebensmitteln

Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Fassung ihres Leitfadens zur Überwachung von Listeria monocytogenes sowie zu Haltbarkeitsstudien für verzehrfertige Lebensmittel veröffentlicht. Die Revision erfolgt im Vorfeld neuer gesetzlicher Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005, die ab dem 1. Juli 2026 gelten.

Im Mittelpunkt der Aktualisierung steht die stärkere Verpflichtung für Lebensmittelunternehmen, die Sicherheit ihrer Produkte über die gesamte Haltbarkeitsdauer hinweg nachzuweisen. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Hersteller von verzehrfertigen („Ready-to-Eat“, RTE) Lebensmitteln, dient aber auch Behörden als Orientierung bei Kontrollen.

Neu hervorgehoben wird, dass die Einstufung von Lebensmitteln hinsichtlich des Wachstums von Listeria monocytogenes auf belastbaren, produktbezogenen Studien basieren muss. Neben Produktanalysen und Literaturdaten wird insbesondere die Bedeutung mathematischer Modelle sowie sogenannter Challenge-Tests betont. Diese gelten als zentrales Instrument, um das Wachstum des Erregers unter realistischen Lagerbedingungen zu bewerten.

Für RTE-Lebensmittel, die das Wachstum von L.mono begünstigen können, gilt weiterhin ein Grenzwert von ≤ 100 koloniebildenden Einheiten pro Gramm (KbE/g) – jedoch nur, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Wert während der gesamten Haltbarkeitsdauer eingehalten wird. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, greift automatisch das strengere Kriterium „nicht nachweisbar in 25 g“.

Der Leitfaden unterstreicht zudem die Bedeutung von Haltbarkeitsstudien, Risikobewertungen und einem systematischen Monitoring, einschließlich Produkt- und Umgebungsproben. Faktoren wie Temperatur, pH-Wert, Wasseraktivität oder Verpackung spielen dabei eine zentrale Rolle.

Mit der Überarbeitung reagiert die EU auf die wachsende Bedeutung von Listeriose-Erkrankungen und verfolgt das Ziel, das Verbraucherschutzniveau weiter zu erhöhen.

 

Eine Zusammenfassung des Leitfadens finden Sie hier.

 

Quellen