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19.03.2026 - Kosmetik

EU verbietet UV-Filter 4-MBC in Kosmetika – Verkaufsstopp ab Mai 2026

EU verbietet UV-Filter 4-MBC in Kosmetika – Verkaufsstopp ab Mai 2026

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2024/996 hat die Europäische Union strengere Regeln für Inhaltsstoffe in Kosmetikprodukten eingeführt. Im Mittelpunkt steht dabei das vollständige Verbot des bislang verwendeten UV-Filters 4-Methylbenzylidene Camphor (4-MBC).

Der Stoff wurde im April 2024 offiziell aus dem Anhang VI (zugelassene UV-Filter) der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gestrichen und in den Anhang II verschoben, der verbotene Substanzen enthält. Hintergrund sind gesundheitliche Bedenken, insbesondere mögliche hormonelle Wirkungen des Filters.

Bereits seit dem 1. Mai 2025 dürfen Kosmetikprodukte mit 4-MBC nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Nun steht die zweite und entscheidende Frist bevor: Ab dem 1. Mai 2026 gilt ein vollständiges Verkaufsverbot. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Produkte mehr auf dem europäischen Markt erhältlich sein dürfen, die den Stoff enthalten – auch Restbestände müssen bis dahin aus den Regalen verschwinden.

Weitere Stoffe ebenfalls reguliert

Neben dem Verbot von 4-MBC umfasst die Verordnung auch Einschränkungen für weitere Inhaltsstoffe. Betroffen sind unter anderem Retinol und seine Derivate, die häufig in Anti-Aging-Produkten eingesetzt werden. Auch Kojisäure, die zur Hautaufhellung verwendet wird, sowie die Isoflavone Genistein und Daidzein unterliegen neuen Vorgaben.

Zusätzlich wurden die Stoffe Arbutin sowie die antimikrobiellen Wirkstoffe Triclosan und Triclocarban stärker reguliert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren und den Verbraucherschutz in der EU weiter zu stärken.

Auswirkungen auf Hersteller und Handel

Für Hersteller und Händler bedeutet die neue Regelung einen erhöhten Anpassungsbedarf. Rezepturen müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Gleichzeitig sind Unternehmen gefordert, ihre Lagerbestände rechtzeitig abzubauen, um das Verkaufsverbot fristgerecht einzuhalten.

Analytische Prüfungen gewinnen in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung. Labore unterstützen Unternehmen dabei, Produkte auf verbotene oder eingeschränkte Stoffe zu untersuchen und so die Konformität mit den EU-Vorschriften sicherzustellen.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Mit dem Verbot von 4-MBC und den weiteren Einschränkungen setzt die EU ein klares Zeichen für mehr Sicherheit bei Kosmetikprodukten. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig darauf vertrauen, dass potenziell bedenkliche Stoffe stärker reguliert oder vollständig aus dem Verkehr gezogen werden.

Die kommenden Monate gelten als entscheidend für die Branche, um die Umstellung rechtzeitig umzusetzen und die neuen Vorgaben vollständig zu erfüllen.
 

 

Quellen: