18.06.2026 - Kosmetik
Formaldehyd – Analytik mit Einschränkung
Gemäß Anhang II Nr. 1577 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist die Verwendung von Formaldehyd in kosmetischen Mitteln verboten. Der Einsatz sogenannter Formaldehydabspalter (z. B. Imidazolidinyl Urea) zu konservierenden Zwecken ist gemäß Anhang V unter den dort festgelegten Beschränkungen jedoch zulässig.
Chemisch betrachtet ist Formaldehyd das kleinste Aldehyd und aufgrund seiner geringen Molekülgröße sehr gut wasserlöslich. Diese Eigenschaft wird bei seiner analytischen Bestimmung gezielt genutzt. Eine häufig angewandte Methode zur Erfassung von freiem und gebundenem Formaldehyd ist die photometrische Bestimmung nach saurer Wasserdampfdestillation.
Während der Destillation löst sich Formaldehyd im Wasser und geht in das Destillat über. Durch Zugabe eines Derivatisierungsreagenzes kann die Substanz anschließend photometrisch erfasst werden. Die Methode weist jedoch erhebliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Selektivität auf: Das verwendete Derivatisierungsreagenz reagiert nicht ausschließlich mit Formaldehyd, sondern grundsätzlich mit Aldehydgruppen im Destillat.
Befinden sich neben Formaldehyd weitere aldehydische Verbindungen in der Probe, können diese die Messung beeinflussen und im Extremfall zu falsch positiven Ergebnissen führen. Positive Befunde sollten daher stets kritisch bewertet und nach Möglichkeit durch eine selektivere instrumentelle Methode, beispielsweise mittels GC-MS, bestätigt werden.
Zusätzliche Sicherheit bei der Befundbewertung bietet die Einsicht in die Rezeptur sowie die genaue Prüfung der eingesetzten Rohstoffe. Dadurch lassen sich mögliche Quellen anderer Aldehyde identifizieren und analytische Ergebnisse besser einordnen.
Sie haben Fragen zur Formaldehydanalytik oder sind unsicher, welche Untersuchungsmethode für Ihr Produkt geeignet ist? Sprechen Sie uns gerne an.
