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10.02.2026 - Kosmetik

Furocumarine - Änderungen im Rahmen des 52. Amendments der IFRA-Standards - Sicherheitsberichte

Furocumarine - Änderungen im Rahmen des 52. Amendments der IFRA-Standards - Sicherheitsberichte

Seit Anfang des Jahres sind Furocumarine in der Schweiz neu geregelt. Der Summengrenzwert für acht Furocumarine in kosmetischen Mitteln, die potentiell dem Sonnenlicht ausgesetzt sind und auf der Haut verbleiben, liegt bei 1 mg/kg. 

Mit dem 52. Amendment ziehen die IFRA-Standards (International Fragrance Association) nun nach. Zukünftig sollen die IFRA-relevanten Furocumarine nach Schweizer Vorbild nur noch die folgenden acht Substanzen umfassen:

Im Gegensatz zur Schweiz soll der IFRA-Summengrenzwert künftig bei 5 mg/kg liegen. Neu ist auch die Einführung eines IFRA-Summengrenzwerts für abzuwaschende Produkte wie z. B. Seife oder Shampoo. Das Limit soll zukünftig bei 50 mg/kg liegen. Dieser Wert soll künftig auch auf Mundmittel angewandt werden.

Diese Neuregulierung ist vor allem auch bei der Erstellung von Sicherheitsberichten gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009 relevant und muss berücksichtigt werden. Unser Regulatory Affairs Team steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung beratend zur Seite und erstellt alle Sicherheitsberichte unter Berücksichtigung dieser neuen Vorgaben.

Den Nachweis der aufgeführten Substanzen führen wir schnell und zuverlässig für Sie durch. Niedrige Bestimmungsgrenzen garantieren dabei die Einhaltung der Summengrenzwerte. 

 

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