Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)

Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)

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13.12.2019 - Lebensmittel

Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)

Gesetz über die Pflicht zur Offenlegung transparenter Kontrollergebnisse (POTKG)

In Schleswig-Holstein wurde der zweite Gesetzentwurf zu verpflichtenden Offenlegung der Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung im September 2019 dem Landtag vorgelegt (www.schleswig-holstein.de).

Die Notwendigkeit des sog. „Pottkieker“-Gesetzes wird mit mehr Transparenz bei den Ergebnissen der lebensmittelrechtlichen Kontrollen (Stichwort Topf Secret) und die vergeblichen Aufforderungen seitens der Verbraucherschutzministerkonferenz seit 2011, ein bundeseinheitliches System zu etablieren, verweisen (www.bav-institut.de, www.bav-institut.de). Ziel ist es mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Umgang mit Lebensmittelmitteln zu schaffen und dadurch Druck auf die Betriebe auszuüben, um ihre Hygiene- und Sicherheitsstandards zu erhöhen.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle: www.lebensmittelverband.de