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Haarglättungsmittel – versteckte Gefahren

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30.06.2026 - Kosmetik

Haarglättungsmittel – versteckte Gefahren

Haarglättungsmittel – versteckte Gefahren

Gerade bei Personen mit stark gelocktem oder krausem Haar, sind Haarglättungsmittel mit langanhaltender Wirkung oft sehr beliebt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Karlsruhe hat 2025 insgesamt 14 Haarglättungsmittel untersucht. Hiervon wurden fünf Produkte als gesundheitsschädlich beurteilt, zwei aufgrund der Anwesenheit eines verbotenen Stoffs (Formaldehyd), elf aufgrund anderer Mängel beanstandet und nur drei Produkte waren nicht zu beanstanden.

Es wird zwischen dauerhafter Glättung, die herauswachsen muss, und langanhaltender Glättung, die 2 bis 4 Monate hält, unterschieden. Gerade Haarglättungsmittel, die eine langanhaltende Glättung versprechen, werden oft unter den Bezeichnungen Brazilian/Keratin/Smoothing geführt und die Risiken für den Anwender sind oft unzureichend auf dem Produkt beschrieben. Hersteller werben mit dem Wirkstoff Keratin, der die Glättung hervorrufen soll, dies ist allerdings unwahrscheinlich. Um die Glättung zu erreichen, werden vor allem Formaldehyd und Glyoxylsäure eingesetzt, welche aber nicht immer auf den Produkten gekennzeichnet sind.

Formaldehyd ist gemäß der Europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang II verboten in kosmetischen Mitteln, da es sich um eine CMR-Substanz (cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) handelt.

Glyoxylsäure wird aktuell durch das SCCS (wissenschaftlicher Ausschuss der EU) für eine angefragte maximale Einsatzkonzentration von 16% neu bewertet. Im Zusammenhang mit Haarglättungsmitteln steht sie Substanz außerdem im Verdacht, vermutlich aufgrund der Penetration über die Haut, mit akutem Nierenversagen in Verbindung zu stehen.

Das CVUA rät insbesondere bei Produkten aus dem Internet zur Vorsicht, da die Produktkennzeichnung oft unvollständig ist, Warnhinweise fehlen und hohe Einsatzkonzentrationen von Formaldehyd oder Glyoxylsäure Gesundheitsgefahren auftreten können. Den vollständigen Artikel können Sie auf der Homepage des CVUA Karlsruhe einsehen.

Quellen: