Haltbarkeit von kosmetischen Produkten

Haltbarkeit von kosmetischen Produkten

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13.06.2019 - Kosmetik

Haltbarkeit von kosmetischen Produkten

Haltbarkeit von kosmetischen Produkten

Zum umfangreichen Thema der Haltbarkeit kosmetischer Produkte wurde kürzlich ein Übersichtsartikel auf www.haut.de publiziert. Darin werden unter anderem die folgenden Fragen beantwortet:

Der Nachweis der Stabilität eines Produktes ist laut VO (EG) 1223/2009 mit erstem Inverkehrbringen bzw. bei Änderungen in der Rezeptur eines bestehendes Produktes notwendig. Dieser Nachweis ist ein zentraler Bestandteil des Sicherheitsberichts.

Das BAV Institut prüft für Sie die Stabilität Ihres Produktes und legt in Absprache mit Ihnen Prüfzeiten und Prüftemperaturen fest. Weiterhin helfen wir Ihnen bei der Auswahl produktspezifischer Prüfparameter.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Den Übersichtsartikel können Sie abrufen unter: www.haut.de