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16.02.2026 - Lebensmittel

Hohe Beanstandungsquote bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet

Hohe Beanstandungsquote bei Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Internet

Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Jahr 2025 knapp 400 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln untersucht – mit deutlichem Ergebnis: 241 Proben (61 %) wurden beanstandet. Insgesamt stellte die Behörde mehr als 400 Beanstandungsgründe fest, da zahlreiche Produkte mehrere Verstöße gleichzeitig aufwiesen.

Den größten Anteil machten mit 212 Fällen unzulässige gesundheits- oder krankheitsbezogene Angaben aus. Darüber hinaus wurden irreführende oder nicht rechtskonforme Kennzeichnungen festgestellt. In einzelnen Fällen enthielten die Produkte nicht zugelassene neuartige Lebensmittel oder wurden aufgrund ihrer Zusammensetzung beziehungsweise Aufmachung als Arzneimittel eingestuft.

Die aktuellen Ergebnisse unterstreichen die anhaltend hohen rechtlichen Risiken insbesondere beim Online-Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Hersteller und Inverkehrbringer sind gefordert, Zusammensetzung, Bewerbung und Kennzeichnung ihrer Produkte sorgfältig zu prüfen.

In den Laboren der Tentamus-Gruppe führen wir regelmäßig umfassende Untersuchungen und Kennzeichnungsprüfungen von Nahrungsergänzungsmitteln durch. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie kompetent bei der rechtssicheren Bewertung Ihrer Produkte.

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