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13.03.2026 - Lebensmittel
Hohe Belastung von Wein und Traubensaft mit Alternaria-Toxinen – Ochratoxin A nur selten nachweisbar
Alternaria-Toxine häufiger als Ochratoxin A
Die Analyse ergab, dass Alternaria-Toxine deutlich häufiger nachweisbar waren als Ochratoxin A (OTA). Während OTA nur in 5 % der Proben vorkam, wurden in rund 80 % der Proben Alternaria-Toxine festgestellt. Besonders häufig traten Tenuazonsäure (TEA) und Alternariol (AOH) auf.
Für Ochratoxin A existieren in der EU verbindliche Höchstgehalte für Wein und Traubensaft gemäß Verordnung (EU) 2023/915. Die analysierten OTA-Werte lagen jedoch in allen Proben unterhalb der erlaubten Grenzwerte, sodass aus Sicht der Lebensmittelsicherheit kein Handlungsbedarf bestand.
Für Alternaria-Toxine gibt es bisher keine gesetzlichen Grenzwerte, sondern nur allgemeine Richtwerte. Spezifische Regelungen für Weintrauben und daraus hergestellte Produkte existieren bislang nicht.
Bedeutung für Winzer und Hersteller
Die Ergebnisse verdeutlichen die Wichtigkeit regelmäßiger Mykotoxin-Analysen in Wein und Traubensaft. Hersteller und Winzer sollten besonders auf die Kontrolle von Alternaria-Toxinen achten, um die Produktsicherheit zu gewährleisten und mögliche Risiken für Verbraucher zu minimieren.
Die Tentamus-Labore führen routinemäßig chemische Analysen auf Mykotoxine durch und bieten Herstellern schnelle, verlässliche Ergebnisse sowie individuelle Beratung zur Lebensmittelsicherheit.
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