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03.12.2025 - Kosmetik

Hygienemängel bei Lebensmitteln aus Verteilerstationen

Hygienemängel bei Lebensmitteln aus Verteilerstationen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) haben auf ihrer Jahrespressekonferenz in Berlin Ergebnisse aus Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland präsentiert. Ein zentrales Thema war eine Analyse von 503 Verteilerstationen aus dem Jahr 2024, die ergab, dass die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften nicht immer gewährleistet ist.

So war beispielsweise bei 204 Verteilerstationen (40,6 %) keine verantwortliche Person bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde gemeldet, oder die gemeldete Person hatte nicht an der erforderlichen Schulung oder Belehrung teilgenommen. Bei 181 Stationen (36,0 %) wurden hygienische Mängel festgestellt. Die Vorschriften für nicht vorverpackte Lebensmittel wurden in 93 Stationen (18,5 %) nicht eingehalten, und in 75 Stationen (14,9 %) gab es Mängel im Umgang mit kühlpflichtigen und verderblichen Lebensmitteln.

Um die richtige Handhabung und Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften bei der Verteilung von Lebensmitteln sicherzustellen, stellen Bund, Länder und Verbraucherschutzorganisationen entsprechende Leitfäden zur Verfügung. Die Leitfäden sowie die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung können hier abgerufen werden.

Wir führen Betriebsbegehungen in handwerklichen Betrieben, Küchen sowie mittelständischen Betrieben regelmäßig durch. Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

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