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12.11.2025 - Lebensmittel

Informationen des Bundesinstitut für Risikobewertung zum Thema 3-MCPD, 2-MCPD und Glycidyl-Fettsäureestern

Informationen des Bundesinstitut für Risikobewertung zum Thema 3-MCPD, 2-MCPD und Glycidyl-Fettsäureestern

Bei der Verarbeitung und Erhitzung von Lebensmitteln können sogenannte prozessbedingte Kontaminanten entstehen, darunter 3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester. Diese Verbindungen bilden sich vor allem beim Raffinieren pflanzlicher Öle und Fette sowie beim Braten und Frittieren fett- und salzhaltiger Produkte. Besonders betroffen sind Palmöl, Margarine, Back- und Konditoreiwaren, Snacks, frittierte Lebensmittel sowie Säuglingsnahrung.

3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) kann in Tierversuchen Nierenschäden und gutartige Tumoren verursachen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat hierfür eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt.

2-Monochlorpropandiol (2-MCPD) zeigt ähnliche Effekte, ist jedoch noch nicht ausreichend erforscht.

Glycidol und seine Fettsäureester gelten als genotoxisch und wahrscheinlich krebserregend; für sie kann keine sichere Aufnahmemenge festgelegt werden. Daher gilt das ALARA-Prinzip, as low as reasonably achievable.

Für Erwachsene liegt die Belastung in der Regel unterhalb kritischer Werte. Bei Säuglingen und Kleinkindern, die ausschließlich mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung ernährt werden, kann die Aufnahmemenge jedoch den TDI-Wert überschreiten. Um das Risiko zu senken, gelten in der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2025 strengere Höchstgehalte gemäß der Verordnung (EU) 2024/1003.

Lebensmittelhersteller sollten ihre Prozesse so gestalten, dass die Entstehung dieser Stoffe minimiert wird – etwa durch eine optimierte Raffination, angepasste Erhitzungsbedingungen und die Auswahl möglichst unbelasteter Rohstoffe. Eine regelmäßige Überwachung und Einhaltung der EU-Grenzwerte ist dabei essenziell.

Verbraucherinnen und Verbraucher können zur Senkung der Aufnahme beitragen, indem sie fett- und salzhaltige Speisen nicht zu stark erhitzen, ungesalzen braten und erst nach dem Garen salzen. Stark gebräunte oder frittierte Produkte sollten nur in Maßen konsumiert werden. Für Säuglinge ist weiterhin ausschließlich geprüfte und zugelassene Säuglingsnahrung zu empfehlen.

Durch eine Kombination aus bewusster Herstellung und verantwortungsvollem Konsum lässt sich die Belastung mit 3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern deutlich reduzieren und damit ein wichtiger Beitrag leisten für die Lebensmittelsicherheit und den Gesundheitsschutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das vollständige Dokument und weitere Informationen des Bundesinstitut für Risikobewertung finden Sie hier.

Haben auch Sie Produkte die Sie auf3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester testen wollen?

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Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.

 

Quellen: