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14.10.2025 - Kosmetik

Konsultation zu Octocrylen in Kosmetikprodukten eröffnet

Konsultation zu Octocrylen in Kosmetikprodukten eröffnet

Octocrylen ist aktuell als UV-Filter in Kosmetika zugelassen. Gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009, Anhang VI, laufende Nr. 10 darf die Substanz in Sonnenschutzprodukten allgemein bis zu maximal 10% bzw. in Sprays bis zu maximal 9% eingesetzt werden.

Im September 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA eine Konsultation mit dem Ziel eröffnet, die Verwendung auf maximal 0,001% zu beschränken. Diese Konsultation läuft bis März 2026.

Grund für die geplante Beschränkung ist die mögliche Schädigung von Korallenriffen bei Anwendung durch den Menschen. In einzelnen Regionen der Welt (z.B. Hawaii) ist die Verwendung dieser Substanz daher bereits verboten.

Wir prüfen für Sie den Gehalt an Octocrylen in Ihren Produkten und halten Sie bezüglich der weiteren Entwicklung auf dem Laufenden.

Quelle:

www.echa.europa.eu