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Konsultation zur möglichen Beschränkung von Octocrylen eröffnet

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17.07.2026 - Kosmetik

Konsultation zur möglichen Beschränkung von Octocrylen eröffnet

Konsultation zur möglichen Beschränkung von Octocrylen eröffnet

Bei Octocrylen (CAS-Nr. 6197-30-4) handelt es sich um einen in der Kosmetikindustrie häufig eingesetzten UV-Filter. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 darf er aktuell bis zu einer Höchstkonzentration von 10% verwendet werden darf (Grenzwert für Aerosolprodukte: 9%).

Diese Substanz wird schon seit längerer Zeit hinsichtlich eines möglichen kanzerogenen Potentials, eines hohen Allergiepotenzials sowie möglicher Umweltschäden an Korallenriffen diskutiert.

Am 17. Juni 2026 hat die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eine 60-tägige öffentliche Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme zur geplanten Beschränkung von Octocrylen gestartet. Diese läuft bis zum 17. August 2026. Hintergrund ist ein von Frankreich eingereichter REACH-Beschränkungsvorschlag.

Der SEAC (Committee for Socio-Economic Analysis) bewertet vor allem die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen sowie die Verfügbarkeit von Alternativen. Im ursprünglichen Vorschlag wurde empfohlen, Octocrylen in kosmetischen Mitteln ab 0,001% (w/w) zu verbieten, insbesondere aufgrund seiner Persistenz und der potenziellen Umweltrisiken für aquatische Ökosysteme. 

Unternehmen, Verbände und andere Interessengruppen können in diesem Rahmen zusätzliche Informationen und Stellungnahmen einreichen, bevor der SEAC seine endgültige Stellungnahme verabschiedet und die Europäische Kommission über das weitere Gesetzgebungsverfahren entscheidet. 

Für eine fortgesetzte Verwendung von Octocrylen sind insbesondere Daten zu Reformulierungskosten, Entwicklungszeiten, technischen Grenzen bei der Reformulierung, erforderlichen zusätzlichen Rohstoffen sowie zu den Auswirkungen verschiedener Grenzwerte und besonderen Belastungen für KMU wichtig.

 

Quellen: