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11.09.2025 - Kosmetik

Kontamination kosmetischer Produkte mit Burkholderia cepacia - ISO 17516
Eine Kontamination von Kosmetika mit dem Bakterium Burkholderia cepacia kann zu einer Gesundheitsgefährdung der Verbaucher führen. Die Abwesenheit dieses Keims ist daher im Rahmen der Sorgfaltspflicht der Hersteller zu belegen.
Dieser Mikroorganismus kommt vor allem im Wasser, aber auch beispielsweise im Boden vor. Er kann auch bei Arzneimitteln eine Rolle spielen. Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass er sehr häufig Resistenzen gegen gängige Antibiotika zeigt.
Jeglicher Nachweis von Burkholderia cepacia in einem Produkt ist daher ein Warnsignal und kann zu einem Rückruf bzw. einer Rücknahme aus dem Markt führen.
Als akkreditiertes Prüflabor prüfen wir gemäß den Vorgaben der ISO 1716 sowohl quantitativ als auch qualitativ in 1g auf Abwesenheit des Keims. Sie sind also auf der sicheren Seite.
Neben Burkholderia cepacia werden bei der Prüfung viele weitere Mikroorganismen, wie beispielsweise Pseudomonas aeruginosa oder Pluralibacter gergoviae erfasst.
Quelle:
www.bav-institut.de