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28.08.2025 - Kosmetik

Kosmetika und Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln
Die anstehende Herbst- und Winterzeit ist auch Badezeit und Zeit für Geschenke. Immer wieder im Trend liegen hierfür feste Seifen und Badezusätze. Diese können optisch und vor allem geruchlich stark an Lebensmittel erinnern. Dadurch steigt die Gefahr, dass sie (vor allem von Kindern) in den Mund genommen und verschluckt werden.
In einem Urteil aus dem Jahr 2022 entschied der EuGH, dass bestimmte Kosmetikprodukte nicht verkauft werden dürfen, wenn durch die Verwechselbarkeit eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher, insbesondere von Kindern, besteht.
Ein allgemeines Verbot besteht jedoch nicht. Das Vorliegen dieser Bedingungen muss durch die nationalen Behörden im Einzelfall geprüft werden.
Das gesamte Urteil kann unter nachfolgendem Link nachgelesen werden: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=D8BA3DF6E0225242952F862040667871?text=&docid=260187&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=707517
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