Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse: Wesentliche Änderungen im Überblick
09.03.2026 - Lebensmittel
Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse: Wesentliche Änderungen im Überblick
Am 11. Februar 2026 hat der Fachausschuss 1 Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission eine wichtige Aktualisierung der Leitsätze vorgenommen. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Produkte aus gewolftem und zerkleinertem Fleisch wie Geflügelhackfleisch und Geflügelburger. Klar gestellt wurde unter anderem, dass Begriffe wie „Hamburger“ und „Geflügelburger“ künftig nicht nur für das Endprodukt, sondern auch für einzelne Patties verwendet werden dürfen.
Im Zuge der Überarbeitung wurden zudem weitere Themen behandelt. So befasste sich der Fachausschuss mit Anträgen zur Aufnahme regionaler Spezialitäten
Anträge und Anpassungen
Ein weiterer wesentlicher Punkt war der Antrag zur Aufnahme der „Oberschlesischen Frankfurter“ sowie der „Schlesischen Knoblauchwurst“ in die Leitsätze. Hierfür sollen noch weitere Informationen eingeholt werden. Der Antrag zur „Norddeutschen Bregenwurst“ wird in der nächsten Sitzung des Fachausschusses besprochen.
Neues zur Bezeichnung von Kochschinken
Ein bedeutendes Thema war auch die Bezeichnung von Kochschinken. Im Rahmen einer Umfrage aus dem Jahr 2025 wurde eine neue Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Überarbeitung der Kennzeichnungsanforderungen für Kochschinken befasst.
Änderungen bei Begriffen und redaktionelle Anpassungen
Die Begriffe „Panade“ und „Backteig“ wurden in der neuen Fassung der Leitsätze nicht weiter definiert. Zusätzlich wurden verschiedene redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um den Text der Leitsätze klarer und präziser zu gestalten.
Nächste Schritte und Ausblick
Die nächsten Änderungen zu „Produkten aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch“ sollen in der kommenden Sitzung des Plenums vorgestellt und nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständigen Ministerien veröffentlicht werden.
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