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14.11.2025 - Lebensmittel

Masernfall bei Gastronomiebeschäftigtem im Landkreis Erding

Masernfall bei Gastronomiebeschäftigtem im Landkreis Erding

Im Landkreis Erding ist ein Fall von Masern aufgetreten. Nach Angaben des Gesundheitsamtes Erding war die betroffene Person, die in einem gastronomischen Betrieb tätig ist, während der infektiösen Phase vom 24. Oktober bis 1. November 2025 im Dienst.

Das Gesundheitsamt informiert derzeit über mögliche Kontaktpersonen und empfiehlt allen Personen, die sich im genannten Zeitraum im entsprechenden Betrieb aufgehalten haben, ihren Impfschutz gegen Masern zu überprüfen und bei Symptomen ärztlichen Rat einzuholen.

Masern gehören nach dem Infektionsschutzgesetz zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Lebensmittelbranche sind verpflichtet, ihr Personal regelmäßig zu Hygiene- und Infektionsschutzthemen zu schulen, um Übertragungsrisiken zu minimieren.

Weitere Informationen zum aktuellen Fall und zu Schutzmaßnahmen veröffentlicht das Gesundheitsamt Erding auf seiner Website.

 

Quellen/Hinweise: