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15.01.2026 - Kosmetik
Meldungen Kosmetik Schnellwarnsystem Safety Gate – Dezember 2025
Im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate wurden im Monat Dezember 2025 insgesamt 107 kosmetische Mittel als nicht sicher eingestuft. Grundlage dieser Bewertungen ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Die gemeldeten Produkte erfüllten demnach nicht die geltenden sicherheits- und gesundheitsrelevanten Anforderungen.
Als unmittelbare Folge der Safety-Gate-Meldungen kam es in der Regel zu öffentlichen Rückrufen oder Rücknahmen der betroffenen Produkte vom Markt.
Gründe für die Einstufung als „nicht sicher“
Die Beanstandungen beruhten auf unterschiedlichen, teils schwerwiegenden Mängeln. Besonders häufig wurden folgende Kriterien festgestellt:
- Verwendung verbotener Duftstoffe
Darunter insbesondere Butylphenyl Methylproprional (BMHCA) sowie Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde (HICC), die aufgrund ihres sensibilisierenden Potenzials in kosmetischen Mitteln nicht mehr zulässig sind. - Einsatz eines verbotenen Photoinitiators
Der Stoff Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphine oxide (TPO) wurde in einzelnen Produkten nachgewiesen, obwohl er gemäß Kosmetikverordnung nicht erlaubt ist. - Nicht deklarierte allergene Duftstoffe
Mehrere Produkte wiesen deklarationspflichtige Duftstoffallergene auf, die nicht ordnungsgemäß im Zutatenverzeichnis angegeben waren. Dies stellt ein erhebliches Risiko für sensibilisierte Verbraucherinnen und Verbraucher dar. - Fehlende Dokumentation zur mikrobiologischen Stabilität
In zahlreichen Fällen lag keine ausreichende Dokumentation zur mikrobiologischen Qualität und Stabilität vor, wodurch die Produktsicherheit nicht gewährleistet werden konnte. - Unzulässige Konservierungsstoffe in Leave-on-Produkten
Der Einsatz von Methylisothiazolinone (MI) und Methylchloroisothiazolinone (MCI) in Leave-on-Produkten wurde festgestellt, obwohl diese Stoffe dort aufgrund ihres hohen Allergierisikos verboten sind. - Nachweis psychotoxischer Substanzen
In einzelnen kosmetischen Mitteln wurde die psychotoxische Verbindung Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) nachgewiesen, was eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung darstellt.
Bedeutung für Hersteller und Inverkehrbringer
Die hohe Anzahl an Meldungen verdeutlicht erneut, wie wichtig eine konsequente Einhaltung der regulatorischen Anforderungen, eine lückenlose Sicherheitsbewertung sowie eine umfassende Qualitätskontrolle kosmetischer Mittel sind. Insbesondere bei Importware und innovativen Produktkonzepten besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko regulatorischer Abweichungen.
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Absicherung Ihrer kosmetischen Produkte. In unseren Laboren prüfen wir unter anderem:
- die mikrobiologische Qualität gemäß ISO 17516,
- sowie das Vorhandensein kritischer oder verbotener chemischer Rückstände.
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an – wir beraten Sie kompetent und praxisnah zur Produktsicherheit und regulatorischen Konformität.
Quelle:
- Europäische Kommission – Safety Gate (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte):
https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/search?resetSearch=true
