News
12.05.2026 - Kosmetik
Methylparaben – neuer ECHA Bewertungsbericht
Methylparaben (4-Hydroxybenzoesäuremethylester) ist ein derzeit in kosmetischen Mitteln zugelassener Konservierungsstoff und wird in der europäischen Kosmetikverordnung VO(EG) Nr. 1223/2009 in Anhang V unter der laufenden Nummer 12 reguliert. So dürfen die nachfolgenden Höchstkonzentrationen in der gebrauchsfertigen Zubereitung 0,4% (als Säure) bei Einsatz eines Esters und 0,8% (als Säure) bei Einsatz eines Estergemisches nicht überschritten werden.
Anfang April dieses Jahres hat die französische Agentur für Lebensmittel-, Umwelt-, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ANSES) einen Bericht zur Substanzbewertung für Methylparaben bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
Hiernach hat Methylparaben aktuell noch keinen Eintrag im Anhang VI der CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008). Im Rahmen der Evaluation wurden folgendes Gefahrenprofil von Methylparaben hervorgehoben: Reproduktionstoxizität und endokriner Disruptor, sowohl für Mensch und Umwelt. Endokrine Disruptoren sind hormonell wirksame Substanzen, die den natürlichen Hormonhaushalt negativ beeinträchtigen.
Im Rahmen der neu eingeführten Gefahrenklassen der überarbeiteten CLP-Verordnung (delegierte VO (EU) Nr. 2023/707) fordert ANSES eine Einstufung von Methylparaben als endokriner Disruptor sowohl für den Menschen als auch für Umweltorganismen.
Das SCCS hat seine letzte Opinion zu Methylparaben im Februar 2024 veröffentlicht (SCCS/1652/23). Es muss nun geprüft werden, in wie weit die Datenlage der ANSES bereits Teil dieser SCCS Opinion oder ob eine Neubewertung der Substanz erforderlich ist.
Quellen:
