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09.09.2025 - Kosmetik

Mikrobiologische Stabilität: Pflichtnachweis für kosmetische Produkte
Der Beleg der mikrobiologischen Stabilität ist für die meisten kosmetischen Mittel verpflichtend und wird durch die europäische Kosmetikverordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 gefordert. Er ist zudem fester Bestandteil des Sicherheitsberichts, der für jedes neu in Verkehr gebrachte Produkt erstellt werden muss.
Ausnahmen gelten nur für sogenannte mikrobiologisch risikoarme Produkte, etwa wasserfreie oder sehr stark basische bzw. saure Formulierungen.
Für alle anderen Produkte gilt: Die Stabilität muss durch einen Konservierungsbelastungstest (KBT) nachgewiesen werden – meist auf Basis der ISO 11930.
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Quelle:
https://www.tentamus.de/news/konservierungsbelastungstests-kosmetika-iso11930/