News

News

News

Zurück zur Übersicht

25.07.2025 - Lebensmittel

Neue EU-Verordnung zu Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln ab Juli 2026

Neue EU-Verordnung zu Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln ab Juli 2026

In der Ausgabe 06/25 der Fachzeitschrift Fleischwirtschaft erläutern Jennifer Künzl und Paul Andrei die ab dem 1. Juli 2026 geltenden neuen EU-Vorschriften über Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln. Die Verordnung (EU) 2024/2895 basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 und sieht eine Verschärfung der Grenzwerte vor, die sowohl auf Herstellerebene als auch im Handel verbindlich einzuhalten sind.

Die Änderungen ergeben sich aus der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 und schließen eine bisher bestehende Rechtslücke hinsichtlich der Anwendung strengerer Grenzwerte auf Handelsstufe. Die neuen Vorschriften verpflichten Lebensmittelunternehmen, bei verzehrfertigen Produkten, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen, erhöhte Kontroll- und Hygienemaßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, Verbraucher besser vor den Risiken einer Listeriose zu schützen.

Listeria monocytogenes ist ein widerstandsfähiges Bakterium, das auch bei Kühlschranktemperaturen wachsen kann und eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Die Verordnung differenziert Lebensmittel in drei Kategorien und definiert für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria fördern, neue Anforderungen. Für diese Lebensmittel wird die Abwesenheit von Listeria monocytogenes in 25g gefordert.

Die neue Verordnung verpflichtet Hersteller und Handelsunternehmen zu verstärkten Eigenkontrollen, Labortests und Hygienemaßnahmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass verzehrfertige Lebensmittel während der gesamten Haltbarkeitsdauer die Grenzwerte einhalten. Dabei kommen auch Challenge-Tests und mathematische Modelle zum Einsatz, um das Wachstumspotential von Listeria monocytogenes bewerten zu können.

Das BAV Institut unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, führt Challengetest, Schnellmethoden auf Listeria monocytogenes und Umgebungsuntersuchungen durch und steht für fachliche Beratung zur Verfügung.