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Neue EU-Vorschriften für Genomeditierung in Pflanzen beschlossen

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22.06.2026 - Lebensmittel

Neue EU-Vorschriften für Genomeditierung in Pflanzen beschlossen

Neue EU-Vorschriften für Genomeditierung in Pflanzen beschlossen

Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2026 neue Vorschriften für sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT) beschlossen. Die Regelungen treten Mitte 2028 in Kraft und sollen den rechtlichen Rahmen für moderne Verfahren der Pflanzenzüchtung an den aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen.

NGT ermöglichen gezielte Veränderungen der pflanzeneigenen DNA. Im Gegensatz zu klassischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden dabei in der Regel keine artfremden Gene eingebracht. Viele der erzeugten Veränderungen könnten grundsätzlich auch durch natürliche Prozesse oder konventionelle Züchtung entstehen – allerdings deutlich langsamer.

Künftig werden geneditierte Pflanzen in zwei Kategorien eingeteilt:

NGT-1: Pflanzen mit begrenzten genetischen Veränderungen, die auch durch herkömmliche Züchtungsverfahren hätten entstehen können. Diese werden weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt.

NGT-2: Pflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen. Für sie gelten weiterhin die strengen EU-Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), einschließlich Risikobewertung, Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

Wichtig: Pflanzen mit Herbizidresistenz oder der Fähigkeit, insektizide Stoffe zu produzieren, können nicht als NGT-1 eingestuft werden.

Chancen für Landwirtschaft und Verbraucher

Die EU erwartet durch den Einsatz von NGT unter anderem:

Ausblick

Mit den neuen Vorschriften möchte die EU Innovationen in der nachhaltigen Landwirtschaft fördern und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Umweltstandards aufrechterhalten. Die Umsetzung der Regelungen beginnt Mitte 2028 und wird die zukünftige Entwicklung von Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in Europa maßgeblich beeinflussen.

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