News
13.01.2026 - Kosmetik
Neue Grenzwerte für Furocumarine in Schweizer Kosmetika ab 2026
Bern, 13. Januar 2026 – Ab dem 1. Januar 2026 tritt in der Schweiz eine neue Regulierung für Furocumarine in kosmetischen Mitteln in Kraft. Furocumarine sind natürliche Pflanzenstoffe, die unter anderem in ätherischen Ölen vorkommen. Sie können phototoxisch wirken, das heißt, unter Einwirkung von UV-Licht auf der Haut schwere Hautreaktionen wie Ausschläge oder Verbrennungen hervorrufen und langfristig das Krebsrisiko erhöhen.
Die neue Regelung legt für acht spezifische Furocumarine einen Summengrenzwert von 1 mg/kg fest. Dieser Wert gilt für alle kosmetischen Produkte, die auf der Haut verbleiben und potenziell der Sonne ausgesetzt sind. Die Vorschrift betrifft sowohl in der Schweiz hergestellte als auch importierte Produkte.
Betroffen sind die folgenden Substanzen:
- Byakangelicol (CAS 61046-59-1)
- Epoxy-Bergamottin (CAS 206978-14-5)
- Isopimpinellin (CAS 482-27-9)
- 5-Methoxypsoralen (CAS 484-20-8)
- 8-Methoxypsoralen (CAS 298-81-7)
- Oxypeucedanin (CAS 737-52-0)
- Oxypeucedanin hydrate (CAS 2643-85-8)
- Psoralen (CAS 66-97-7)
Unternehmen, die kosmetische Produkte herstellen oder in die Schweiz importieren, müssen sicherstellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Ein zuverlässiger Nachweis der enthaltenen Substanzen ist entscheidend, um die Konformität mit den neuen Vorschriften zu gewährleisten. Fachlabore bieten mittlerweile schnelle und präzise Testverfahren an, die auch sehr niedrige Konzentrationen messen können und so die Einhaltung des Summengrenzwerts garantieren.
Die neuen Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor den gesundheitlichen Risiken phototoxischer Substanzen schützen und die Sicherheit von Kosmetika erhöhen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Schweizer Regierung: fedlex.admin.ch
