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27.11.2025 - Kosmetik
Neue Grenzwerte für Hexyl Salicylate in Kosmetika: EU und Vereinigtes Königreich weichen regulatorisch auseinander
Hexyl Salicylate, ein allergener Duftstoff mit süßem, blumigem und fruchtigem Aroma, wurde sowohl in der Europäischen Union als auch im Vereinigten Königreich als CMR-Stoff der Kategorie 2 (carcinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) eingestuft. Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens wurde die Substanz in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen und unterliegt damit spezifischen Konzentrationsbeschränkungen für unterschiedliche Produktkategorien, wie in der SCCS-Opinion (SCCS/1658/23) sowie dem zugehörigen Addendum (SCCS/1668/24) erläutert.
Für die EU gilt: In Produkten, die ausdrücklich für Kinder unter drei Jahren vorgesehen sind, ist Hexyl Salicylate – mit Ausnahme definierter Produktgruppen – grundsätzlich verboten. Zugelassen sind maximal 0,1 % in Duschgel, Handseife, Shampoo, Haarspülung, Bodylotion, Gesichts- und Handcreme, Lippenpflege sowie Parfüms; für Zahnpasta gilt ein Grenzwert von 0,001 %.
Im Vereinigten Königreich gelten hingegen einheitliche Konzentrationsgrenzen für alle Altersgruppen: 2 % für hydroalkoholisch basierte Düfte, 0,5 % für rinse-off-Produkte, 0,3 % für leave-on-Produkte sowie 0,001 % für orale Pflegeprodukte. Eine besondere Regulierung für Produkte, die speziell für Kinder unter drei Jahren vorgesehen sind, existiert dort nicht.
Die neuen Vorgaben verdeutlichen die zunehmend divergierende Entwicklung der kosmetikrechtlichen Rahmenbedingungen zwischen EU und UK.
Quellen:
ChatGPT kan
