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18.12.2025 - Kosmetik
Neue Prüfverfahren für Arzneimittel etabliert - Ph. Eur. 2.6.36 und 2.6.38
Wir freuen uns, dass wir Ihnen ab sofort die folgenden Prüfverfahren gemäß dem europäischem Arzneibuch anbieten können:
- Ph. Eur. 2.6.36:
- Mikrobiologische Prüfung lebender biotherapeutischer Produkte: Keimzahlbestimmung mikrobieller Kontaminanten
- Ph. Eur. 2.6.38:
Mikrobiologische Prüfung lebender biotherapeutischer Produkte: Nachweis spezifizierter Mikroorganismen
Diese Prüfungen sind für sogenannte lebende biotherapeutische Produkte (LBP) aus dem Bereich nicht steriler Arzneimittel relevant. Wir führen diese Prüfungen sowohl unter GMP (die GMP-Urkunde wurde erweitert) als auch als akkreditierte Prüfleistung durch.
Die Prüfungen beruhen im Wesentlichen auf die bereits länger bekannten Prüfverfahren Ph. Eur. 2.6.12 und 2.6.13.
Durch diese neue Methoden haben wir unser Portfolio im Bereich der Arzneimittelprüfung nochmals deutlich erweitert. Neben diesen Verfahren bieten wir weitere Leistungen wie Monitoring, Identifizierung oder Beratung zu hygienischen Fragestellungen an.
Möchten Sie Ihre Produkte nach diesen Methoden prüfen lassen ? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Quelle:
https://www.bav-institut.de/files/permission/GMP-Bestaetigung-Humanarzneimittel.pdf
