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17.09.2025 - Lebensmittel

Neue Verordnung für Honig – was sich für Verbraucher ändert

Neue Verordnung für Honig – was sich für Verbraucher ändert

Die neue EU-Richtlinie, auch als „Frühstücksrichtlinie“ bekannt, bringt für die Verbraucherinformation mehrere Änderungen mit sich. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Deklaration von Misch-Honigen aus verschiedenen Herkunftsländern, die nun viel detaillierter angegeben werden müssen. 

Die Honigverordnung von 2004 wurde durch die Verordnung vom 5. Juli 2017 zuletzt geändert und wird nun erneut angepasst. Die Änderungen beinhalten unter anderem:

  1. Änderungen in § 3:
    Neue Anforderungen für die Kennzeichnung: In Absatz 4 wird festgelegt, dass Honig aus mehreren Ursprungsländern in absteigender Reihenfolge sowie mit dem entsprechenden Gewichtsanteil im Hauptsichtfeld angegeben werden muss. Zudem gibt es eine Regelung für Packungen mit weniger als 30 g Honig, die einen Ländercode statt des Ländernamens enthalten können. Für Mischungen von Honig gilt eine Toleranzspanne von 5 Prozent in der Angabe der Herkunftsländer.
  2. Übergangsregelung in § 6:
    Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin in den Handel gebracht werden.
  3. Änderungen in den Anhängen:

In unseren Tentamus-Laboren führen wir die erforderlichen Honig Untersuchungen sowie Kennzeichnungsprüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse und beraten Sie gerne bei allen Anliegen rund um die Produktsicherheit. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

 

Quelle:

www.vup.de