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08.05.2025 - Kosmetik

Neues Dossier Einstufung Cannabidiol (CBD) bei ECHA eingereicht
Cannabidiol (CBD) wird als Inhalts- und Wirkstoff in kosmetischen Produkten verwendet. Im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) ist CBD keine psychoaktive Substanz und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Im Februar 2025 wurde von Frankreich ein CLH-Dossier bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Darin wird vorgeschlagen, CBD als reproduktionstoxisch Kategorie 1B sowie als säuglingsschädigend über die Muttermilch einzustufen. Das Dossier befindet sich derzeit im öffentlichen Konsultationsverfahren und kann noch bis Mitte Mai kommentiert werden.
Ob und in welcher Form eine Einstufung erfolgt, entscheidet letztlich die ECHA beziehungsweise die Europäische Kommission. Solche regulatorischen Prozesse können erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Das Dossier ist öffentlich zugänglich über die Website der ECHA.
Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen regulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit kosmetischen Produkten und deren Inhaltsstoffen.
Quelle: www.echa.europa.eu