23.06.2026 - Lebensmittel
Omnibus VI-Reformpaket für Kosmetika veröffentlicht
Am 16. Juni 2026 erzielten das Europäischen Parlament und der europäische Rat eine Einigung über das sogenannte „Omnibus VI“-Reformpaket der EU-Kommission. Dieses Paket zielt darauf ab, die Regelungen für chemische Produkte zu modernisieren und insbesondere die Vorgaben für kosmetische Mittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu vereinfachen.
Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft den Umgang mit kosmetischen Mitteln, die verbotene CMR-Stoffe enthalten. Diese Produkte müssen künftig schneller vom Markt genommen werden als von der Kommission ursprünglich vorgesehen – wenn auch nicht ganz so rasch wie bisher geltend.
Wird für einen CMR-Stoff keine Ausnahmegenehmigung beantragt, gilt künftig:
- Nach Inkrafttreten des Verbots bleiben Unternehmen sechs Monate, um das Inverkehrbringen zu stoppen
- Zwölf Monate bleiben, bis die Produkte vollständig aus dem Handel genommen werden müssen.
Ursprünglich hatte die Kommission doppelt so lange Übergangsfristen vorgeschlagen.
Für Unternehmen, die einen CMR-Stoff weiterhin nutzen möchten, gelten gesonderte Regeln. Sie können innerhalb von bis zu zwölf Monaten nach der offiziellen Einstufung des Stoffes einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Erst nach der Entscheidung über diesen Antrag beginnen die Ausstiegsfristen:
- Ablehnung aus Sicherheitsgründen: drei Monate bis zum Ende des Inverkehrbringens, neun Monate bis zum vollständigen Marktverbot.
- Ablehnung aufgrund verfügbarer Alternativen: 24 Monate bzw. 36 Monate.
Eine von der Kommission ursprünglich geplante Sonderregelung für CMR-Stoffe bei oraler oder inhalativer Exposition wurde von Parlament und Rat verworfen.
Quellen:
