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Omnibus VI-Reformpaket für Kosmetika veröffentlicht

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21.07.2026 - Kosmetik

Omnibus VI-Reformpaket für Kosmetika veröffentlicht

Omnibus VI-Reformpaket für Kosmetika veröffentlicht

Am 08. Juli 2026 setzte die Europäischen Kommission die World Trade Organisation (WTO) über den „Omnibus Act IX“ in Kenntnis. Dieses Paket integriert alle Neuerungen bzgl. CMR-Substanzen und neue SCCS Bewertungen in die Europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Insgesamt werden 16 neue Substanzen in die Liste der verbotenen Substanzen in kosmetischen Mitteln (Anhang II der VO (EG) Nr. 1223/2009) aufgenommen. Unter anderem

Außerdem werden die Einträge beschränkter Substanzen in kosmetischen Mitteln (Anhang III der VO (EG) Nr. 1223/2009) ergänzt:

Weiterhin geht die Ära zulässiger quecksilberhaltiiger Konservierungsstoffe in kosmetischen Mitteln (Anhang V der VO (EG) Nr. 1223/2009) zu Ende. Die Einträge unter den laufenden Nummern 16 und 17

werden in Anhang II zu den verbotenen Substanzen verschoben.

Quellen: