PFAS – bahnen sich EU-weite Einschränkungen an?

PFAS – bahnen sich EU-weite Einschränkungen an?

PFAS – bahnen sich EU-weite Einschränkungen an?

Zurück zur Übersicht

28.06.2026 - Kosmetik

PFAS – bahnen sich EU-weite Einschränkungen an?

PFAS – bahnen sich EU-weite Einschränkungen an?

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind eine umfangreiche Gruppe chemischer Substanzen, die in vielen Alltagsprodukten wie Papier, Karton, Textilien aber auch in Kosmetika zu finden sind. Sie sind sehr beständig gegen Hitze und weisen eine hohe Stabilität auf, da die Fluor-Kohlenstoff-Bindung zu den stärksten Bindungen in der Chemie zählen. Diese hohe Beständigkeit bzw. Persistenz bedingt jedoch auch ein großes Problem für Verbraucher und Umwelt. Die sogenannten Ewigkeitschemikalien verbleiben sehr lange in der Umwelt und werden auch vom Menschen aufgenommen und akkumuliert.

Im März dieses Jahres hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), speziell das Committee for Risk Assessment (RAC), eine Opinion zur vorgeschlagenen EU-weiten Beschränkung von PFAS veröffentlicht. Hierin wird dargelegt, dass PFAS, aufgrund ihrer Fähigkeit zu Akkumulation, ein steigendes Risiko darstellen und regulatorische Maßnahmen unumgänglich sind. Außerdem hat das RAC angemerkt, dass einige PFAS- Verbindungen zusätzliches Risikopotential haben ((Öko)Toxizität, Mobilität, Bioakkumulation, Beitrag zur Erderwärmung).

PFAS sollten zur Risikobewertung als Substanzen ohne Schwellenkonzentration betrachtet werden, da sie konzentrationsunabhängig Risiken darstellen. Die vorgeschlagene Grenzkonzentration von 25 µg/kg für Einzelverbindungen wird aus regulatorischer Sicht unterstützt.

Es wird nun durch das SEAC (Commitee for Socio-Economic Analysis) betrachtet, in welchem Verhältnis die Vorteile einer PFAS Reduktion auf Gesundheit und Umwelt zu den Kosten für die Industrie und die Suche nach Alternativen stehen. Das SEAC unterstützt weitreichende PFAS Beschränkungen unter Einbeziehung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebrauchszwecke. Für kosmetische Mittel wird es aber laut SEAC keine Ausnahmeregelungen geben.

Die Europäische Kommission wird im nächsten Schritt entsprechende Beschränkungen vorschlagen, welche sowohl auf den Einschätzungen des RAC als auch des SEAC beruhen.

Quelle: