05.08.2026 - Lebensmittel
Pflanzliche Alternativen: Neue Vorgaben für fleischbezogene Bezeichnungen in Verordnung (EU) 2026/1739
Ab dem 19. August 2029 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Verwendung fleischbezogener Bezeichnungen. Ziel der Regelung ist es, die Begriffe „Fleisch“ sowie traditionelle Bezeichnungen für Fleischerzeugnisse stärker zu schützen und Verbraucher vor irreführenden Produktbezeichnungen zu bewahren.[1]
Künftig bleiben Bezeichnungen, die traditionell Fleischerzeugnissen vorbehalten sind, grundsätzlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten. Dies betrifft sowohl den Begriff „Fleisch“ als auch Bezeichnungen, die in Verbindung mit einer Tierart verwendet werden, beispielsweise „Rind…“, „Schwein…“ oder „Huhn…“.
Pflanzliche Alternativprodukte dürfen diese Bezeichnungen grundsätzlich nicht mehr verwenden, sofern keine ausdrücklich zugelassene Ausnahme besteht.
Die Europäische Kommission erhält gleichzeitig die Befugnis, eine Positivliste mit Ausnahmen festzulegen. Darauf können traditionelle Bezeichnungen aufgenommen werden, deren Verwendung für nicht aus Fleisch hergestellte Erzeugnisse seit Langem etabliert ist und bei Verbrauchern keine Verwechslungsgefahr hervorruft.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls im aktuellen Newsletter der cibus Rechtsanwälte.
Unternehmen, die pflanzenbasierte Alternativprodukte herstellen oder vertreiben, sollten ihre Produktnamen, Verpackungen und Marketingmaterialien frühzeitig überprüfen. Da nach dem Stichtag nur noch zulässige Bezeichnungen verwendet werden dürfen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anpassung der Kennzeichnung sowie eine Beobachtung der von der Europäischen Kommission noch zu veröffentlichenden Ausnahmeliste.
Haben auch Sie pflanzenbasierte Alternativprodukte bei denen Sie eine Kennzeichnungsprüfung benötigen?
In unseren Tentamus-Laboren führen wir diese Prüfungen regelmäßig durch. Wir liefern Ihnen schnelle und zuverlässige Ergebnisse.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater sehr gerne zur Verfügung.
Quellen:
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601739
- https://www.cibus-recht.de/fleischbezeichnungsschutz-im-amtsblatt-der-eu-veroeffentlicht/
