Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kosmetika

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kosmetika

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23.09.2025 - Kosmetik

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kosmetika

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Kosmetika

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) können als Rückstände vor allem in dekorativen Kosmetikprodukten auftreten und deren Sicherheit beeinträchtigen. 

PAKs umfassen eine große Bandbreite verschiedenster Substanzen, die sich in ihrer Struktur und Toxikologie voneinander unterscheiden. Der bekannteste Vertreter ist das Benzo(a)pyren. Diese Verbindung - und auch weitere - sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als verbotene Substanzen gelistet. Das bedeutet, dass Spuren dieser Substanzen nur in gesundheitlich unbedenklichen und technisch unvermeidbaren Mengen enthalten sein dürfen.

Wir prüfen sowohl kosmetische Endprodukte als auch Rohstoffe auf den Gehalt verschiedener PAK-Verbindungen. Die Prüfung erfolgt als akkreditiertes Verfahren mittels aufwendiger Analysentechnik (LC/LC-GC-MS und GC-MS/MS). Sie wird zeitnah noch einmal optimiert und angepasst.

Darüber hinaus werden Rückstände von PAKs bei der Erstellung von Sicherheitsberichten berücksichtigt. Diese Bewertung führen unsere Sicherheitsbewerter ebenfalls für alle Kosmetika für Sie durch.

Quellen: