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29.10.2025 - Kosmetik
Sicherheitsbericht Kosmetik und Regulatory Affairs – Ihr Partner für rechtssichere Kosmetikprodukte
Die Sicherheit kosmetischer Produkte steht im Mittelpunkt der europäischen Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Als erfahrener Partner unterstützt das BAV Institut Hersteller, Marken und Importeure umfassend in allen Fragen rund um Regulatory Affairs, Produktsicherheit und rechtssichere Marktzulassung kosmetischer Mittel in der EU und der Schweiz.
Der Sicherheitsbericht – Grundlage für den Verkauf kosmetischer Produkte
Der Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR – Cosmetic Product Safety Report) ist ein zentraler Bestandteil der EU-Kosmetikverordnung und eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte. Er dokumentiert, dass ein Produkt bei normaler Anwendung gesundheitlich unbedenklich ist – und ist somit ein entscheidendes Instrument des Verbraucherschutzes.
Der CPSR besteht aus zwei Teilen:
- Teil A: Sicherheitsinformationen wie Zusammensetzung, physikalisch-chemische Eigenschaften und mikrobiologische Qualität
- Teil B: Bewertung der Produktsicherheit und Qualifikation der bewertenden Person
Ohne einen ordnungsgemäß erstellten Sicherheitsbericht darf ein kosmetisches Produkt nicht verkauft werden. Die „verantwortliche Person“ ist verpflichtet, diesen Bericht stets vorzuhalten.
Regulatory Affairs beim BAV Institut – Erfahrung und Kompetenz
Das Regulatory-Team des BAV Instituts besteht aus erfahrenen Naturwissenschaftlern mit fundierter Expertise in Kosmetikrecht, Toxikologie und Produktsicherheit. Monatlich werden rund 100 Sicherheitsberichte erstellt – sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch, für die EU und die Schweiz.
Seit der Eingliederung der Firma alphachem im Oktober 2023 bietet das BAV Institut alle regulatorischen Leistungen aus einer Hand – effizient, rechtssicher und praxisnah.
Unsere Leistungen im Bereich Regulatory Affairs
Das BAV Institut bietet ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen für die regulatorische Betreuung kosmetischer Produkte:
- Sicherheitsberichte (CPSR) nach VO (EG) Nr. 1223/2009
- CPNP-Notifizierungen für die EU und SCPN-Notifizierungen für das Vereinigte Königreich
- Erstellung und Pflege der Produktinformationsdatei (PID)
- Benennung der verantwortlichen Person gemäß Kosmetikverordnung
- Prüfung von Verpackungsaufdrucken auf EU-Konformität
- Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen und Gutachten bei Beanstandungen
- Toxikologische Bewertungen und Rohstoffprofile
- Mikrobiologische Untersuchungen und Konservierungsbelastungstests (KBTs)
- Beratung und Betreuung bei Reklamationen, Behördenanfragen und Audits
Durch die enge Zusammenarbeit mit den akkreditierten Laboren des BAV Instituts profitieren Kunden von einem durchgängigen Qualitätsprozess – von der Produktprüfung über die Bewertung bis zur vollständigen Dokumentation.
Qualität und Akkreditierung
Das BAV Institut arbeitet nach höchsten Standards:
- Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
- Zulassung gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Amtliche Gegenprobensachverständige gemäß § 43 LFGB
- AQS-Zertifikat zur Untersuchung von Trinkwasser
Diese Qualitätssicherungen gewährleisten die wissenschaftliche Validität und rechtliche Verlässlichkeit aller erstellten Dokumente und Bewertungen.
Ihr Ansprechpartner für Sicherheitsberichte und Regulatory Affairs
Für Fragen zu Sicherheitsberichten, CPNP-Notifizierungen oder anderen regulatorischen Dienstleistungen steht Ihnen
Dr. Bernhard Fellenberg gerne zur Verfügung und +49 (0)781 96947-194 oder per Mail an bernhard.fellenberg@bav-institut.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bav-institut.de/de/beratungen/regulatory_affairs
