Sicherheitsbericht Kosmetik – zentraler Bestandteil der VO (EG) Nr. 1223/2009
09.10.2025 - Kosmetik
Sicherheitsbericht Kosmetik – zentraler Bestandteil der VO (EG) Nr. 1223/2009
Der Sicherheitsbericht ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte in der EU und der Schweiz.
Er gewährleistet, dass ein Produkt bei normaler Anwendung gesundheitlich unbedenklich ist. Er spielt eine zentrale Rolle im Verbraucherschutz, denn nur sichere Produkte dürfen auf den Markt gelangen.
Der Bericht besteht aus zwei Teilen:
- Teil A: Sicherheitsinformationen wie z.B. quantitative Zusammensetzung, mikrobiologische Qualität
- Teil B: Aussagen zur Sicherheit und Qualifikation der Bewerter
Die sogenannte „verantwortliche Person“ ist verpflichtet, einen derartigen Bericht vorzuhalten. Ohne einen vollständigen und ordnungsgemäß erstellten Sicherheitsbericht darf ein kosmetisches Produkt nicht verkauft werden.
Unsere Regulatory-Experten verfügen über jahrelange Erfahrung und erstellen Sicherheitsberichte – sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Für die EU sowie für die Schweiz.
Wir erstellen jeden Monat ca. 100 Sicherheitsberichte. Benötigen Sie einen Sicherheitsbericht? Kontaktieren Sie uns jederzeit.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Bernhard Fellenberg
Telefon: 0781-96 94 7-194
bernhard.fellenberg@bav-institut.de
