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05.08.2025 - Kosmetik

Sicherheitsberichte für kosmetische Mittel gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009

Sicherheitsberichte für kosmetische Mittel gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009

Alle auf dem Markt befindlichen Kosmetika müssen sicher sein. Dazu gehört die Erstellung eines Sicherheitsbericht nach VO (EG) Nr. 1223/2009 - und zwar für jedes Produkt!

In die Erstellung dieses toxikologischen Berichts fließen unter anderem folgende Aspekte ein:

Wir erstellen für Sie Sicherheitsberichte für alle kosmetischen Produkte und führen auch alle notwendigen analytischen Untersuchungen durch. Sie erhalten alles aus einer Hand.

Zudem notifizieren wir auch Ihre Produkte über das EU-Meldesystem namens Cosmetic Product Notification Portal (CPNP). Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!