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05.08.2025 - Kosmetik

Sicherheitsberichte für kosmetische Mittel gemäß VO (EG) Nr. 1223/2009
Alle auf dem Markt befindlichen Kosmetika müssen sicher sein. Dazu gehört die Erstellung eines Sicherheitsbericht nach VO (EG) Nr. 1223/2009 - und zwar für jedes Produkt!
In die Erstellung dieses toxikologischen Berichts fließen unter anderem folgende Aspekte ein:
- Daten zu eingesetzten Rohstoffen, vor allem im Hinblick auf mögliche Verunreinigungen
- Stabilitätsdaten wie Konservierungsbelastungstest (KBT) und chemisch-physikalische Tests
- Informationen zum eingesetzten Packmittel
- Daten zum eingesetzten Parfüm
- Art der Anwendung des Produktes
- Berücksichtigung bestimmter Verbrauchergruppen, z.B. Kleinkinder
Wir erstellen für Sie Sicherheitsberichte für alle kosmetischen Produkte und führen auch alle notwendigen analytischen Untersuchungen durch. Sie erhalten alles aus einer Hand.
Zudem notifizieren wir auch Ihre Produkte über das EU-Meldesystem namens Cosmetic Product Notification Portal (CPNP). Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!