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25.11.2025 - Kosmetik

Sicherheitsbewertung von Cannabidiol (CBD) in kosmetischen Mitteln: SCCS veröffentlicht vorläufige Einschätzung

Sicherheitsbewertung von Cannabidiol (CBD) in kosmetischen Mitteln: SCCS veröffentlicht vorläufige Einschätzung

Cannabidiol (CBD), ein bedeutender Cannabinoid-Bestandteil der Cannabispflanze mit einem Anteil von rund 40 Prozent am Pflanzenextrakt, wird zunehmend als hautpflegender Inhaltsstoff in kosmetischen Produkten eingesetzt. Die Europäische Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthält bislang keine spezifische Regulierung zu CBD; jedoch untersagt Anhang II, laufende Nummer 306, den Einsatz von natürlichen oder synthetischen Narkotika, die in den Tabellen I und II des Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 gelistet sind.

Der Europäische Gerichtshof stellte im Jahr 2020 fest, dass CBD nicht als Narkotikum im Sinne dieses UN-Abkommens zu bewerten ist. Gleichzeitig wies das Gericht darauf hin, dass Konzentrationsbegrenzungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit berücksichtigt werden sollten.

Vor diesem Hintergrund hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) eine vorläufige Stellungnahme zu CBD in kosmetischen Mitteln veröffentlicht (SCCS/1685/25). Demnach gilt eine CBD-Konzentration von bis zu 0,19 Prozent in dermal und oral angewendeten kosmetischen Produkten als sicher. Zudem bewertet der SCCS eine THC-Verunreinigung von bis zu 0,00025 Prozent (2,5 mg/kg) in solchen Produkten als unbedenklich. THC kann als unerwünschte Verunreinigung im Rahmen der CBD-Gewinnung auftreten.

Für Rückfragen stehen die zuständigen Ansprechpartner zur Verfügung.

Quellen: