Silber – SCCS/1687/25
26.05.2026 - Kosmetik
Silber – SCCS/1687/25
Das SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) hat in seiner Opinion SCCS/1665/24 Final Version vom 20.06.2024 die Verwendung von Silber (Pulver) [100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm] in Lippenmitteln, Lidschatten, Zahnpasta und Mundspülungen als sicher bewertet. Andere Augenmittel als Lidschatten wurden durch das SCCS nicht geprüft, weshalb das SCCS die Produktgruppe Augenmittel allgemein auch nicht als sicher bewerten konnte. Mit VO (EU) Nr. 2026/78 wurde das Ergebnis dieser SCCS-Opinion in die Anhänge der VO (EG) Nr. 1223/2009 übernommen und stellt nun geltendes Recht dar.
Silber (Pulver) [100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm] ist aktuell wie folgt in kosmetischen Mitteln reguliert:
- 0,05% in Zahnpasta und Mundspülungen (Anh. III Lf.-Nr. 379)
- 0,2% in Lippenmitteln und Lidschatten (Anh. IV Lf.-Nr. 142 als Farbstoff CI 77820)
Das SCCS hat in seiner neuen Opinion SCCS/1687/25 (korrigierte Fassung vom 20.05.2026) die Verwendung von Silber (Pulver) [100 nm < Partikeldurchmesser < 1 mm; CI 77820] erweitert und folgende Konzentrationen als sicher bewertet:
- 0,2% in rinse-off Produkten (Oralhygieneprodukte inbegriffen)
- 0,3% in leave-on Produkten (Nagelprodukte inbegriffen)
- 0,05% Mundspülungen für Kinder
Eine Übernahme dieser neuen Grenzwerte in die VO (EG) Nr. 1223/22009 wird angestrebt. Wann eine tatsächliche Umsetzung erfolgt, steht aber derzeit noch nicht fest.
Quelle:
