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24.03.2026 - Kosmetik

Sind Konservierungsbelastungstests übertragbar?

Sind Konservierungsbelastungstests übertragbar?

im März ist ein neuer Fachartikel der DGK-Arbeitsgruppe „Mikrobiologie und Betriebshygiene“ erschienen, die aktuell von Joelle Nussbaum (BAV Institut) geleitet wird. Der Beitrag widmet sich einem praxisrelevanten Thema: der Übertragbarkeit von Konservierungsbelastungstests (KBT) bei kosmetischen Produkten.

KBTs sind ein zentraler Bestandteil zur Überprüfung der Wirksamkeit von Konservierungssystemen, insbesondere bei wasserbasierten Formulierungen. Die Durchführung erfolgt in der Regel gemäß ISO 11930, alternativ können auch Verfahren nach dem Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) oder dem US-Arzneibuch (USP) angewendet werden.

Vor dem Hintergrund des hohen Zeit- und Kostenaufwands stellt sich für viele Hersteller die Frage, ob bestehende Testergebnisse auf leicht veränderte Rezepturen übertragen werden können. Grundsätzlich gilt: Die Übertragbarkeit muss immer im Einzelfall geprüft werden. Hierbei ist eine sorgfältige Bewertung aller verfügbaren Produktdaten sowie ein Abgleich mit der neuen Formulierung erforderlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Analogieprüfung sinnvoll sein, beispielsweise bei:

Änderungen von Farbstoffen
Anpassungen der Parfümkonzentration
Erhöhung des Alkoholgehalts
Nicht übertragbar sind KBT-Ergebnisse hingegen in Fällen wie:

Änderung des Konservierungssystems
Reduzierung der Konservierungsmittelkonzentration
Erhöhung des Wassergehalts
Veränderung der Wasserqualität
Der vollständige Artikel bietet hierzu detaillierte Einblicke und praxisnahe Empfehlungen.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Sie können die Publikation unter folgenden Links einsehen: